Justizfachwirt/in: Erste Ansprechpartner/innen bei Gericht und Staatsanwaltschaft
Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Ansprechpartner/innen für Ratsuchende
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind meist die ersten Ansprechpartner/innen für Ratsuchende bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie erteilen Auskünfte, nehmen Anträge entgegen und bearbeiten Schriftstücke.
Organisation und Zuhören
Zu ihren Aufgaben gehören auch die Organisation des Büroablaufs und das Führen von Akten. Außerdem müssen sie zuhören können, um die Anliegen der Ratsuchenden zu verstehen.
Voraussetzungen für den Beruf
Geeignet ist der Beruf für Personen mit einem Sekundarabschluss I oder einem Hauptschulabschluss nebst einer für den Beruf förderlichen Ausbildung oder Tätigkeit.
Ausbildung und Karriere
Die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt dauert drei Jahre. Sie findet an Berufsschulen und in Justizbehörden statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte gute Karrierechancen. Sie können in verschiedenen Bereichen der Justizverwaltung arbeiten, zum Beispiel als Sachbearbeiter/innen, Sachgebietsleiter/innen oder Abteilungsleiter/innen.
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